Bei Eintreffen der Gäste werden die Verantwortlichen in alle Bereiche des Hauses eingewiesen und die Schlüssel übergeben.
Für die Benutzung der Betten ist Bettwäsche mitzubringen: Leintuch, Deckbett- und Kopfkissenbezug. Schlafsack nur in Verbindung mit einem Leintuch! Kopfkissen und Deckbett dürfen dann nicht benutzt werden. Decken stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung.
Rauchverbot im ganzen Haus!
Tische und Stühle aus dem Saal dürfen nicht auf die Terrasse genommen werden.
Nach Beendigung der Freizeit sind alle Räume, Flure und Treppen zu reinigen und feucht aufzuwischen. Einrichtungen, Geschirr, Küchengeräte sind in sauberem Zustand zu übergeben. Das Wasser der Spülmaschine ist zu entfernen und die Filter zu reinigen, der Wasserhahn ist zu schließen. Elektrogeräte sind abzuschalten. Fenster, Türen und Rollläden sind zu schließen. Heizkörper zudrehen, Lebensmittel mitnehmen! Gelände einschließlich Grillplatz säubern!
Bei Beanstandungen wird eine Reinigungsgebühr erhoben (15,00 € / Std.).
Geschirrtücher, Toilettenpapier und Hausschuhe sind mitzubringen, ebenfalls Tischtennis-Schläger und -Bälle.
Müll: Angefallener Müll kann mitgenommen werden oder gegen eine Gebühr von 6,00 € pro Sack im Haus entsorgt werden. Müllsäcke sind vorhanden.
Am Grillplatz ist nur Grillfeuer erlaubt – keine „Lagerfeuer“!
Der Aufenthalt im Haus und im Gelände und jede Art von Betätigung und Freizeitgestaltung geschieht auf eigene Gefahr und in Verantwortung des Mieters. Für alle Schäden und Unfälle haftet der Mieter, dies gilt für alle Jahreszeiten und für die Grundstücke der Nachbarn!
Winterdienst – Schnee- und Eisräumen und Streuen – obliegt dem Mieter, Geräte stehen zur Verfügung.
Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft darf nach 22:00 Uhr kein Lärm oder Musik nach außen dringen!
Der Hausverwalter oder andere Beauftragte des Vermieters haben das Recht, das Haus und das Gelände jederzeit zu betreten. Bei groben Verstößen kann der Aufenthalt vorzeitig beendet werden.
Als Parkplatz ist der öffentliche Parkplatz unterhalb des Spiel-/Sportplatzes zu benutzen, der kleinere Parkplatz gegenüber vom Grundstückseingang ist zum Be- und Entladen vorgesehen, auf der Auffahrt darf aus Sicherheitsgründen nicht geparkt werden.
Werden Mieter von unwillkommenen Personen oder Gruppen gestört oder belästigt, ist ggf. das Polizeirevier zu verständigen – Tel. 6050 oder Notruf 110.
Leonberg, 1.1.2007