Wir heißen Sie als Gäste des CVJM Leonberg herzlich willkommen.
Das Freizeitheim wurde von mehreren Vereinsgenerationen mit großem ehrenamtlichem Engagement errichtet und erhalten. Wir bitten Sie auch deshalb um einen pfleglichen Umgang mit dem Haus, Inventar und Gelände.
Beim Eintreffen werden die Verantwortlichen in alle Bereiche des Hauses eingewiesen und die Schlüssel übergeben.
Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft darf nach 22:00 Uhr kein Lärm oder Musik nach außen dringen!
Für die Benutzung der Betten ist Bettwäsche mitzubringen: Leintuch, Deckbett- und Kopfkissenbezug. Zusätzliche Decken stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Betten dürfen nicht mit Schlafsäcken benutzt werden.
Generelles Rauchverbot im ganzen Haus!
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Tische und Stühle aus dem Saal dürfen nicht auf die Terrasse genommen werden.
Wird das Haus für z.B. Ausflüge verlassen, sind Fenster und Türen zu schließen.
Bitte helfen Sie mit, Abfälle zu vermeiden. Wertstoffe sind eigenverantwortlich der Verwertung zuzuführen, z.B. auf dem Wertstoffhof. Angefallener Restmüll kann mitgenommen werden oder gegen Gebühr im Haus entsorgt werden. Müllsäcke sind vorhanden.
Am Grillplatz ist nur Grillfeuer erlaubt – kein „Lagerfeuer“!
Das Zelten ist nach Rücksprache mit dem CVJM Leonberg möglich.
Als Parkplatz ist der öffentliche Parkplatz unterhalb des Spiel-/Sportplatzes oder der kleinere Parkplatz gegenüber des Grundstückseingangs zu benutzen. Die Auffahrt ist zum Be- und Entladen vorgesehen, aus Sicherheitsgründen darf hier nicht geparkt werden, Rettungsweg!
Winterdienst – Schneeräumen und Streuen – obliegt dem Mieter, Geräte sind vorhanden.
Nach Beendigung der Freizeit sind alle Räume entsprechend der beigefügten Checkliste zu reinigen. Vor der Abreise wird das Haus gemeinsam mit der Freizeitleitung abgenommen.
Der Aufenthalt im Haus und im Gelände und jede Art von Betätigung und Freizeitgestaltung geschieht auf eigene Gefahr und in Verantwortung des Mieters. Für alle Schäden und Unfälle haftet der Mieter, dies gilt für alle Jahreszeiten und für die Grundstücke der Nachbarn!
Schäden sind dem CVJM Leonberg unverzüglich, Bagatellschäden jedoch spätestens bei der Hausabnahme zu melden. Die Beseitigung von Verunreinigungen und Beschädigungen wird in Rechnung gestellt.
Der Hausverwalter oder andere Beauftragte des Vermieters haben das Recht, das Haus und das Gelände jederzeit zu betreten. Bei groben Verstößen kann der Aufenthalt vorzeitig beendet werden.
Werden Mieter von unwillkommenen Personen oder Gruppen gestört oder belästigt, ist ggf. das Polizeirevier zu verständigen – Tel. 07152 6050 oder Notruf 110.
CVJM Leonberg e.V.
Stand: April 2015